Wann eigene Versicherungen nötig sind
15,1 Jahre hält statistisch gesehen in Deutschland eine Ehe. Danach muss jede Menge geregelt werden, nicht zuletzt der Versicherungsschutz. Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung eingeschlossen.
Wer führt den Vertrag fort?
Wenn sich Paare trennen und einer auszieht, sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern. Das gilt für Verheiratete und Unverheiratete. Auch der Versicherungsschutz für weitere mitversicherte Personen wie Kinder sollte sichergestellt sein. Allgemein führt der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer den Vertrag fort. Der mitversicherte ehemalige Partner muss sich um eine eigene Versicherungspolice bemühen. Zunächst sollten Sie also feststellen, wer in welchem Versicherungsvertrag Versicherungsnehmer war oder nur mitversicherte Person.
Besprechen Sie mit Ihrem Makler alle nötigen Schritte. Er wird ihnen dabei helfen.
Quelle: Bund der Versicherten
Kontakt
Marc Schleichardt Versicherungsmakler GmbH
Max-Hildebrandt-Str. 29
76571 Gaggenau
Tel.: 07204-947574
Fax: 07204-947573
E-Mail: buero@marc-schleichardt.de